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   BVerwG, 04.12.1996 - 2 B 162.96   

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BVerwG, 04.12.1996 - 2 B 162.96 (https://dejure.org/1996,15646)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.1996 - 2 B 162.96 (https://dejure.org/1996,15646)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 1996 - 2 B 162.96 (https://dejure.org/1996,15646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Unbegründetheit - Ungenügende Sachaufklärung auf Grund der Missachtung einer ärztlichen Begutachtung der vom Kläger geltend gemachten Unfallfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1996 - 2 B 162.96
    Dies kann dann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1996 - 2 B 162.96
    Dies kann dann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1996 - 2 B 162.96
    Dies gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1996 - 2 B 162.96
    Dies gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 04.12.1996 - 2 B 162.96
    Im übrigen verletzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht gemäß § 86 Abs. 2 VwGO förmlich beantragt (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus BVerwG, 04.12.1996 - 2 B 162.96
    Dies kann dann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
  • OVG Hamburg, 12.12.2022 - 12 Bf 188/22

    Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei einer Durchsuchung im Rahmen eines

    Sollte er hiermit auch einen gerichtlichen Verfahrensfehler geltend machen wollen, käme allein eine Verletzung der sich aus § 86 Abs. 1 VwGO ergebenden gerichtlichen Aufklärungspflicht in Betracht - die jedoch ersichtlich nicht gegeben ist: Zum einen verletzt das Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von Beweiserhebungen oder anderen Maßnahmen zu weitergehenden Sachverhaltsaufklärung absieht, die ein durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter nicht gemäß § 86 Abs. 2 VwGO förmlich beantragt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.8.2018, 1 B 25.18, juris Rn. 20; Beschl. v. 4.12.1996, 2 B 162.96, juris Rn. 3).
  • OVG Hamburg, 01.09.2022 - 5 Bf 103/22

    Beihilfe für eine Implantatbehandlung; Fristversäumnis bei mehrschrittiger

    bb) Soweit der Kläger mit seinem Monitum, dies habe von Amts wegen überprüft werden müssen, möglicherweise auf weitere in der Behörde vorliegende Sachakten abheben und damit einen Verfahrensfehler gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO geltend machen möchte, dringt er damit schon deshalb nicht durch, weil er, obwohl er bereits erstinstanzlich anwaltlich vertreten war, einen entsprechenden förmlichen Beweisantrag gemäß § 86 Abs. 2 VwGO nicht gestellt hat (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 4.12.1996, 2 B 162.96, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 19.11.2013 - 2 K 226/12

    Dienstunfallfürsorge: Gewährung eines Unfallausgleichs; Erforderlichkeit der

    BVerwG, Urteil vom 28.02.2002 -2 C 5.01-, Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 5, sowie Beschlüsse vom 03.02.2010 -2 B 73.09- und vom 04.12.1996 -2 B 162.96-, jeweils dokumentiert bei juris, m.w.N.; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 06.09.2011 -1 A 290/11-.
  • VG Saarlouis, 19.04.2011 - 2 K 642/08

    Gewährung von Unfallausgleich gem. § 35 BeamtVG

    BVerwG, Beschluss vom 04.12.1996 -2 B 162.96-, dokumentiert in juris.
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